Unterstützung während des InvestitionsvorhabensInvestorenaufsicht

Sowohl der Maschinenhersteller als auch jeder Verbraucher müssen eine ganze Reihe von rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsgrades der Arbeit mit Maschinen erfüllen. Maschinenhersteller sind verpflichtet die geltenden Vorschriften im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit in Bezug auf das Entwerfen und Fertigen von Maschinen zur Gänze zu erfüllen. Die Verbraucher sind hingegen verpflichtet die Mindestanforderungen im Bereich der Sicherheit und Hygiene bei der Nutzung der Geräte durch Arbeitnehmer während der Arbeitsprozesse zu erfüllen. Somit sind beide Parteien verpflichtet ihre Arbeit nach entsprechenden rechtlichen Regelungen zu organisieren. Jedes Unternehmen, das Maschinen herstellt oder benutzt, muss über kompetente Personen verfügen, die sich mit dem Themenbereich der Sicherheit der Maschinen befassen. Diese Person muss die Übereinstimmung der Ausführung der Maschinen mit dem Projekt und mit der Bestellung, mit den Rechtsvorschriften und Grundsätzen des technischen Wissens überwachen. Zum Aufgabenbereich einer solchen Person müssen auch die Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten und das Erstellen entsprechender Berichte über die Bewertung der Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen gehören.

Audits und Berichte über die Inspektion von Maschinen und ArbeitsplätzenKonformitätsbewertungen

Die Herstellung unterschiedlicher Maschinen und Anlagen mit diversen Verwendungszwecken ist ein unentbehrlicher Teil neuer Investitionen. Ihre Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit haben die wichtigste Bedeutung bei ihrer Nutzung. Die betriebenen Maschinen bedürfen einer ständigen Kontrolle zwecks Minimierung des Risikos etwaiger gefährlicher Ereignisse.

Die Begutachtung der Maschinen beim Hersteller (neue Maschinen – Grundanforderungen) oder beim Verbraucher (genutzte Maschinen – Mindestanforderungen) ermöglicht eine Überprüfung, ob die jeweilige Maschine alle rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß den entsprechenden EU-Bestimmungen erfüllt.

Hilfe bei Erfüllung von Grundanforderungen für Planer von Maschinen und IndustrieanlagenUnterstützung der Planer

Ohne einen guten Entwurf gibt es keine Möglichkeit eine Maschine oder eine Anlage für einen technologischen Prozess zu bauen, die die Anforderungen des Investors und die Versprechen des Herstellers erfüllt. Unabhängig davon, ob die Rede von Realisierung von Projekten für den eigenen Bedarf oder für den externen Benutzer ist, muss jede entsprechende Anforderungen erfüllen. Wir bieten eine komplexe Unterstützung in der Phase der Planung an.
Als ein vertrauenswürdiger Partner beim Bau eines ausgeglichenen Marktes von Maschinen und Industrieanlagen sichern wir komplexe Hilfe bei der Lösung sowohl typischer als auch weniger standardmäßiger Projektprobleme. Für die Bedürfnisse der Planer und Ingenieure der Anlagen besitzen wir eine ganze Reihe von Instrumenten, CAD-Bibliotheken, Rechner und fachlicher Unterlagen, dank denen die Auswahl einer richtigen technischen Lösung nicht nur rasch, sondern vor allem richtig sein wird.

Implementierungen, Serviceleistungen, Wartung, Inspektionen, AnpassungUnterstützung für die Benutzer

Wir bieten unseren Kunden eine komplexe technische Unterstützung bei der Einführung technologischer Prozesse, Vorbereitung der Arbeitsplätze oder auch beim Erfüllen formeller Anforderungen, die für die Zulassung des Maschinenparks zur Arbeit unentbehrlich sind. Wir bieten Modernisierungen von Maschinen und Industrieanlagen, Anpassungen an Mindestanforderungen und Retrofit der Anlagen vom Typ „brownfield” an die neuesten technologischen Trends.
Unsere Kunden können die Realisierung der Serviceverträge erwerben, die entweder nach geleisteten Arbeitsstunden oder im Rahmen eines festgelegten Abonnements abgerechnet werden.
Wir führen periodische Inspektionen von Maschinen und Anlagen durch und führen Arbeiten betreffend die Erhaltung des Sicherheitsniveaus an Arbeitsplätzen gemäß den Anforderungen im Bereich der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz aus.