Unterstützung während des InvestitionsvorhabensInvestorenaufsicht
Sowohl der Maschinenhersteller als auch jeder Verbraucher müssen eine ganze Reihe von rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsgrades der Arbeit mit Maschinen erfüllen. Maschinenhersteller sind verpflichtet die geltenden Vorschriften im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit in Bezug auf das Entwerfen und Fertigen von Maschinen zur Gänze zu erfüllen. Die Verbraucher sind hingegen verpflichtet die Mindestanforderungen im Bereich der Sicherheit und Hygiene bei der Nutzung der Geräte durch Arbeitnehmer während der Arbeitsprozesse zu erfüllen. Somit sind beide Parteien verpflichtet ihre Arbeit nach entsprechenden rechtlichen Regelungen zu organisieren. Jedes Unternehmen, das Maschinen herstellt oder benutzt, muss über kompetente Personen verfügen, die sich mit dem Themenbereich der Sicherheit der Maschinen befassen. Diese Person muss die Übereinstimmung der Ausführung der Maschinen mit dem Projekt und mit der Bestellung, mit den Rechtsvorschriften und Grundsätzen des technischen Wissens überwachen. Zum Aufgabenbereich einer solchen Person müssen auch die Qualitätskontrolle der ausgeführten Arbeiten und das Erstellen entsprechender Berichte über die Bewertung der Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen gehören.